Das EKG gibt Auskunft über Herzrhythmus, Herzfrequenz und die elektrische Erregung des Herzens. Verschiedenen Indikationen machen das Schreiben eines EKGs (Elektrokardiogramms) notwendig. Als reine Vorsorgeuntersuchung ist dies nur als Selbstzahlerleistung möglich.
Die Langzeitblutdruckmessung liefert Informationen über den Verlauf der Höhe des Blutdruckes in 24 Stunden. Durch die Messung kann u.a. überprüft werden, ob überhaupt ein behandlungsbedürftiger Bluthochdruck besteht. Weiterhin kann der Erfolg einer Therapie eines bereits medikamentös behandelten Bluthochdruckes festgestellt werden. Die Langzeitblutdruckmessung ist bei entsprechender Indikation eine gesetzliche Kassenleistung.
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EKG und Langzeitblutdruckmessung