Ärztliche Bescheinigungen, Berichte und Atteste, die in Form einer Wunschleistung vom Patienten angefordert werden, sind selten eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und müssen daher von Ihnen selbst gezahlt werden. Die Ausstellung privater Atteste ohne Berechnung einer Gebühr ist nach der ärztlichen Berufsordnung verboten (*). Wir bitten Sie daher sich über die Kosten im Voraus zu informieren. Der Inhalt des gewünschten Attests sollte mit uns abgestimmt sein, da wir nicht generell jedem Attestwunsch nachkommen können.
(*Atteste sind gemäß § 11 der vom 73. Deutschen Ärztetag beschlossenen Berufsordnung honorarpflichtig, weshalb eine kostenfrei Erbringung dieser Leistungen aus berufsrechtlichen Gründen nicht statthaft ist)
Im Folgenden erfolgt eine Auflistung von Gebühren für verschiedene Atteste. Die Bescheinigungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
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Bescheinigungen
Gebührenliste ärztlicher Bescheinigungen (Atteste):
Attest für: | Umfang: | Betrag*: |
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Kurzbescheinigung (ohne Untersuchung) | Auf Vordruck mit Einsetzen von Name und Daten (Schul-, Sport-, Schwimmbefreiung, Arbeitgeber) | 5,- € |
Ausführliches Attest mit Angaben zur Anamnese, zu Befunden, epikritischen Bewertung etc. (ohne Untersuchung) |
z.B. Arbeitgeber, Behörde, Anwalt, Altenheim, Sportverein, Fitnessstudio, Universität | 17,50,- € |
Ausführliches Attest mit ärztlicher Bewertung | z.B. Reiserücktritt, Reisefähigkeit, Flugfähigkeit Behörde, Sportverein | 40,- € |
Tauglichkeitsattest | z.B. Turnverein, Schwimmverein, Sportbootführerschein (mit Beratung, Untersuchung, EKG und Lungenfunktion) | 60,- € |
Führerschein, LKW, Personenbeförderung | Beratung, Untersuchung, inkl. Urinstatus, Blutzucker, EKG | 100,- € |
Gesundheitsuntersuchung | z.B. bei Wunsch durch Arbeitgeber vor Einstellung oder Praktikum | 59,- € |
Attest wegen Drittschädigung | Medizinisch nicht indizierte Abklärungsdiagnostik im Rahmen der Beweissicherung (z.B. Verkehrsunfall, Überfall, Schlägerei) | 80,- € |
Attest bei juristischem Widerspruch | z.B. gegen Rentenbescheid, Pflegestufengutachten | 50 bis 100,- € |
*Je nach individuellem Aufwand der Atteste können die Beträge auch mal höher ausfallen. Die Kosten von Blutuntersuchungen sind nicht in allen Gebühren inbegriffen. Wir können Ihnen nicht garantieren, dass jede Behörde, jeder Arbeitgeber, alle Vereine etc. die ausgestellten Bescheinigungen akzeptieren. Eine Rückerstattung der Kosten ist ausgeschlossen.